Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,
die Familie ist die kleinste Einheit in der Gesellschaft.
Ohne Familie ist kein Staat zu machen.
Familie basiert auf einer gegenseitigen generationsübergreifenden Verantwortungsübernahme.
Diese Grundordnung ist es, die unser Zusammenleben seit jeher prägt - seit jeher trägt. Familie steht unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung, gern. Art. 6 Abs. 1 GG.
Es ist für Eltern das natürliche Bedürtnis, im Interesse der Familie zu agieren, dafür zu sorgen, dass es allen Familienmitgliedern gut geht.
Der Gedanke der Subsidiarität spiegelt sich hierin wieder. Die kleinsten Einheiten haben die Möglichkeit, solange sie es bewerkstelligen können, mit größtmöglicher Freiheit selbst und eigenständig zu agieren. Eltern treffen die richtigen Entscheidungen. Jedenfalls ist die Wahrscheinlichkeit, dass Eltern eine richtige oder eine richtigere Entscheidung im Sinne des Kindeswohles treffen, am größten.
Das individuelle Kindeswohl lässt sich nicht durch die staatliche Gemeinschaft definieren.
Stellungnahme zum Themenkomplex „Kinderrechte"
Mittwoch 11. November, 2020
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