Vierzehn Jahre ohne politische Konsequenz: Wir jammern nicht, wir klagen!

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Aktion der Familienverbände zur Beitragsgerechtigkeit in den Sozialversicherungen

Mit der Kampagne „Wir jammern nicht – wir klagen!“ werden Familien aufgerufen, sich gegen zu viel erhobene Beiträge in den Sozialversicherungen zu wehren. Dazu muss Widerspruch gegen die Beitragshöhe in der Gesetzlichen Pflege-, Renten- und Krankenversicherung eingelegt werden. Der Familienbund der Katholiken (FDK) und der Deutsche Familienverband (DFV) unterstützen die Aktion mit juristisch geprüften Muster-Einsprüchen und Muster-Klagen. Derzeit stehen drei Musterklagen vor dem Bundessozialgericht.

Anlass zur Aktion ist ein 2001 verkündetes wegweisendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Pflegeversicherung, dass auch 14 Jahren danach noch ohne politische Konsequenz bleibt. Demnach werden Familien in den Beiträgen zur Sozialversicherung verfassungswidrig belastet, indem neben ihren Geldbeiträgen der gleichwertige Erziehungsbeitrag noch immer nicht berücksichtigt wird. Um das nicht länger hinzunehmen, wird die gemeinsame Kampagne gestartet. Die beiden größten Familienverbände Deutschlands setzen sich auf diesem Weg aktiv für eine verfassungstreue Beitragsgestaltung in den Sozialversicherungen ein.

 

 „Familien zahlen doppelt in die Gesetzliche Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung ein – zum einen durch die Erziehung ihrer Kinder, zum anderen durch Geldbeiträge. Das kann so nicht weitergehen!“, so der Vorsitzende des Familienbundes der Katholiken in Thüringen, Dr. Frank Häger aus Jena. „Familien müssen – wie im Steuerrecht – auch in den Beiträgen zur Sozialversicherung entlastet werden. Bei einer familiengerechten und verfassungsgemäßen Neugestaltung müsse Kinderfreibeträge in den Sozialversicherungsbeiträgen berücksichtigt werden. Steuerentlastungen allein schaffen keine Familiengerechtigkeit.“

Bereits 2001 hatte das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber aufgefordert, den generativen Beitrag von Eltern anzuerkennen und die bestehende Benachteiligung von erziehenden Versicherten auszuräumen. Es gebot dem Gesetzgeber, auch die anderen Zweige der Sozialversicherung auf Familiengerechtigkeit zu überprüfen. Das ist bis heute nicht geschehen. „Bei dem ab 2015 aufzubauenden kapitalgedeckten Vorsorgefonds wird stattdessen die Kindererziehung als generativer Beitrag erneut ignoriert. Das ist ein Skandal!“, betont Häger. Der unwesentlich höhere Beitrag für Kinderlose in der gesetzlichen Pflegeversicherung entlastet nicht wie geboten die Familien, sondern soll künftige Beitragsanhebungen abfedern.


Beteiligen können Sie sich unter: www.elternklagen.de

Ein Interview zum Thema mit dem Präsidenten des FDK finden Sie hier.