Die Landesvertretung des Verbandes Kinderreicher Familien Deutschland e.V. startet eine Petition zur Hortkostenbeteiligungsverordnung
Bis zum 28. April kann die Petition der Landesvertretung des Verbandes Kinderreicher Familien Deutschland e.V. zur Horkostenbeteiligunsverorodnung beim Thüringer Landtag unterzeichnet werden.
Mit der Petition soll erreicht werden, dass bei der Berechnung der Hortkosten ALLE Kinder einer Familie, unabhängig von einer eventuellen Kinderbetreuung berücksichtigt werden. Familien kommen nur in den Genuss der Ermäßigung von 25 % für ein oder mehr Kinder, wenn diese in Tagespflege, Kinderkrippe/Kindergarten oder Hort betreut werden. Kinder an weiterführenden Schulen und in Ausbildung werden nur in Höhe von 200,00 € bei der Berechnung des Familieneinkommens berücksichtigt. Dieser Betrag ist zu niedrig angesetzt und ermöglicht vielen Eltern nicht, in eine günstigere Einkommensgruppen zu gelangen. Die Grenzen liegen bei 1060,00 €, 1.500,00 und 2.500,00 €. Zahlreiche Familien zahlen nun den Höchstbetrag für ein Einzelkind, obwohl weitere Kinder in der Familie leben und erzogen werden.
Sobald das ältere Kinder eine weiterführende Schule besucht oder in die Ausbildung wechselt, wird für jüngere Kind die Hortbetreuung als Einzelkind berechnet.
Zur Petition mit ausführlicher Begründung.