Berlin, 6. Juni 2018 – Die Politik müsse schnell entschlossene Antworten auf die Zukunft des deutschen Rentensystems geben. Sonst drohten schwere soziale Verwerfungen. Darauf weist Stefan Becker, Präsident des Familienbundes der Katholiken, mit Blick auf die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission hin, die heute in Berlin ihre Arbeit aufnimmt. Die Kommission soll Vorschläge für ein Rentensystem in Deutschland für die Zeit ab 2025 erarbeiten.
„Vorrangig ist ein faires, tragfähiges und familiengerechtes Rentensystem für die Zeit nach 2025, wenn die Babyboomer beginnen, in Rente zu gehen“, sagte Becker heute in Berlin. „Die Anerkennung von Familienleistungen im Rentensystem ist verfassungsrechtlich geboten und trägt zu einer stabileren demografischen Entwicklung bei – entscheidende Grundlage für ein verlässliches umlagefinanziertes Rentensystem. Deshalb muss es bei den Rentenversicherungsbeiträgen – wie bereits im Steuerrecht – Kinderfreibeträge geben. Denn Eltern leisten bereits mit der kostenaufwendigen Erziehung ihrer Kinder einen wesentlichen Beitrag für den Fortbestand des Umlagesystems.“
„Zudem geht es um die langfristige Tragfähigkeit des Rentensystems, das auch in Zukunft ein angemessenes Rentenniveau gewährleisten muss, ohne die kommenden Generationen zu über-fordern“, so Becker. „Das Rentenniveau muss bis 2045 stabil bleiben. Die Politik hat das Thema lange vernachlässigt. Nun drängt die Zeit umso mehr. Allen muss klar sein: Das deutsche Renten-modell der Zukunft muss in dieser Legislaturperiode geschmiedet werden. Alle Parameter müssen in den Blick genommen werden. Ein Drehen an einzelnen Stellschrauben reicht nicht mehr. Nötig ist eine grundlegende Neujustierung des deutschen Rentensystems.“
„Die katholischen Verbände in Deutschland haben ein modulares Rentenmodell entwickelt – zukunftsfähig und sozial gerecht“, sagte Becker weiter. „Es basiert auf einer Sockelrente als solidarische Bürgerversicherung für alle, die in Deutschland leben und steuerpflichtig sind. Sie wird finanziert aus Beiträgen, die sich aus der Summe aller Einkünfte errechnen, und durch Steuermittel. Die Sockelrente beträgt für alle im Rentenalter und bei Erwerbsminderung 467 Euro monatlich. Erwerbstätige sind zusätzlich durch eine verpflichtende Erwerbstätigenversicherung abgesichert, paritätisch finanziert aus Beitragen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern und durch einen
Bundeszuschuss. Bei durchschnittlichem Verdienst würde die Rentenhöhe nach 40 Beitragsjahren
1.298 Euro brutto pro Monat betragen, also Erwerbstätigenversicherung plus Sockelrente. Schließlich muss auch eine verpflichtende betriebliche Altersvorsorge für alle Arbeitnehmer – auch bei kurzzeitigen Beschäftigungen – einen Beitrag zur Lebendstandardsicherung leisten. Die private Alterssicherung bleibt eine freiwillige Zusatzvorsorge.“
Entscheidend sei nach Beckers Worten, dass die gesetzliche Rentenversicherung gestärkt werde. Dafür müssten alle Erwerbstätigen in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden, insbesondere auch Beamte, Freiberufler und sonstige Selbständige. Mehr Solidarität bei den Beitragszahlern verhindere auch Altersarmut. Zudem müsse der Bundeszuschuss für die Rentenversicherung erhöht werden. Erziehungs- und Pflegezeiten müssten bei der Berechnung der Rente besser anerkannt werden als heute. Wichtig sei auch der Ausbau einer ergänzendenbetrieblichen Altersvorsorge für alle.