Mitglied werden

Familien brauchen eine Lobby - Der Familienbund braucht Sie

Bringen auch Sie sich mit und für Familien in die Arbeit unseres Verbandes im Bistum Erfurt und Freistaat Thüringen ein.

Wenn Sie Mitglied im Familienbund werden, können Sie...

  • die Ziele und die Richtung unserer Arbeit mitbestimmen ...
  • etwas für Familien bewegen ...
  • die konkrete Lebenswirklichkeit von Familien in die politische Diskussion einbringen ...
  • die Geschwindigkeit und Durchsetzungskraft unsere Arbeit fördern ...

 

  • Einzelpersonen
  • Familien
  • Familienkreise, Mutter-Kind-Gruppen, andere Gruppen,
  • Institutionen und familiennahe Verbände,

die sich für die Ziele und Interessen christlicher Familien einsetzen wollen,  sind zur Mitgliedschaft und Mitarbeit herzlich eingeladen und berechtigt.

Der Jahresbeitrag wird von der Mitgliederversammlung bestimmt und beträgt derzeit 25€. Für den Mitgliedsbeitrag wird eine Spendenquittung ausgestellt.

Sie beantragen die Mitgliedschaft schriftlich. Hier gelangen Sie zu den Antragsformularen für Familien, Einzelpersonen und für Institutionen zum herunterladen, ausdrucken, ausfüllen und an uns senden. Die Mitgliedschaft beginnt mit der schriftlichen Bestätigung durch den Vorstand.

Sie "bekommen" als Mitglied des Familienbundes zum Beispiel:

  • Familienpolitisch aktuelle Informationen und Hintergrundwissen über die Verbandszeitschrift "Stimme der Familie" (6 Ausgaben im Jahr)
  • Auf dieser Homepage informiert die familienpolitische Presseschau informiert regelmäßig über aktuelle familienpolitische Themen der Bundespolitik
  • Die Vermittlung von Landeszuschüssen für Familienbildungsarbeit (z.B. für Familienwochenenden oder andere Veranstaltungen).

Und:

  • Das gute Gefühl sich sozial zu engagieren und etwas für die Zukunft unseres Gemeinwesens zu tun.

Die Arbeit unseres Verbandes lebt vom Engagement vieler. Jeder und jede ist mit seinen/ihren Kompetenzen gefragt und willkommen. Wenn Sie sich ehrenamtlich in der Familienarbeit oder familienpolitisch einbringen wollen, schreiben Sie info [at] familienbund-erfurt.de (uns )oder rufen Sie an. 

Sie können die Arbeit des Familienbundes auch mit einer Spende finanziell unterstützen. Wenn Sie uns Ihre Adressdaten übermitteln, stellen wir Ihnen eine entsprechende Spendenbescheinigung aus.

 

§ 4 Mitglieder

  1. Mitglieder können sein: Natürliche Personen, Personenvereinigungen (z. B. Familien, Familien- und Hauskreise, Initiativen) sowie juristische Personen, Vereine, Verbände und Institutionen (korporative Mitglieder), die sich auf der Grundlage christlicher Wertvorstellungen, der katholischen Soziallehre und des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland für die Ziele und Interessen der Familien einsetzen wollen und in Thüringen ansässig sind. Die statuarisch verfassten und vom Bundesverband anerkannten Diözesanverbände des Familienbundes Fulda und Dresden-Meißen sind Mitglieder, wenn sie dies beantragen.
  2. Die Mitgliedschaft ist unabhängig von Staatsangehörigkeit und Nationalität.
  3. Die Mitgliedschaft kann nur mittels des Formularantrags des Vereins einschließlich Zustimmung zu den Zielen des Vereins und Anerkennung der Satzung beantragt werden. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme grundsätzlich durch Beschluss. Die Mitgliedschaft ist durch den Vorstand via Textform gegenüber dem Antragsteller zu bestätigen.
  4. Mitgliedschaftsrechte setzen die Wirksamkeit der Mitgliedschaft voraus. Sie sind abhängig von:
  • der Leistung des jährlichen Beitrags oder
  • der ehrenamtlichen Mitarbeit oder
  • der ideellen oder sonstigen Förderung des Vereins und
  • der Beachtung der Vereinssatzung und der Organbeschlüsse.
  1. Zur Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben erhebt der Verein Mitgliedsbeiträge. Er kann Sonderbeiträge, Aufnahmegebühren und Umlagen erheben (sonstige Vereinsbeiträge). Die Höhe der Beiträge, Gebühren und Umlagen setzt die Mitgliederversammlung in einer Beitragsordnung fest.
  2. Die Mitgliedschaft endet
    1. durch schriftliche Austrittserklärung des Mitglieds gegenüber dem Vorstand, zum Schluss eines Kalendermonats unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat.
    2. durch Ausschluss,
    3. durch Tod (bei natürlichen Personen) bzw. Auflösung oder Liquidation (bei korporativen Mitgliedern, Personenvereinigungen).

Die Mitgliedschaft erlischt, wenn die unter § 4 Abs. 4 genannten Voraussetzungen der Mitgliedschaft nicht mehr erfüllt werden.